Private Krankenkassen

Praktisch alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für probatorische Sitzungen (= Probesitzungen zur Klärung der Diagnose und des Behandlungsbedarfs und zum gegenseitigen Kennenlernen). Hier ist nur zu beachten, dass in Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse nicht festgelegt ist, dass die Behandlung nur von ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden darf.

Ob und in welchem Umfang dann die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden, hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit der Krankenkasse geschlossen haben. Das ist von Ihnen, eventuell in Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Versicherungsvertreter, vorab zu klären.

 

Gesetzliche Krankenkassen

übernehmen die Kosten nur für eine Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten. Wenn Sie aber zeitnah keinen Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten in ihrer Nähe finden, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat klargestellt, dass weiterhin ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht entgegen der Auffassung einiger gesetzlicher Krankenkassen, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und die ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung jeder psychisch kranke Versicherte kurzfristig behandelt werden könne.

Die Akutbehandlung dient der kurzfristigen Stabilisierung des Patienten. Sie wird angewandt, wenn der Patient sich in einer akuten psychischen Krise befindet. Eine Akutbehandlung soll verhindern, dass ein Patient in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss oder arbeitsunfähig wird. Die Akutbehandlung ist aber keine umfassende Behandlung der psychischen Erkrankung. Ist nicht allein eine kurzfristige Stabilisierung erforderlich, ist eine klassische Psychotherapie als Kurz- oder Langzeittherapie die richtige Behandlung.

(Die BPtK in ihrer Pressemitteilung vom 22.Mai 2017)